GENERAL TERMS AND CONDITIONS (GTC) FOR PERSONNEL PLACEMENT

Stand: Juli 2024

Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Aufgrund der Lesbarkeit wird in diesem Dokument jedoch nur eine Geschlechtsform gewählt. Dies impliziert keine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.

1) Allgemeines

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Firma „Mete Personal e.U.“ und des Vertragspartners, im Folgenden kurz „Kunde“ genannt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Bereich der Personalvermittlung. Dies auch dann, wenn in den jeweiligen Verträgen nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Abweichende oder widersprechende AGB des Kunden sind in vollem Umfang unwirksam und werden auch durch Auftragsannahme oder AGB des Kunden nicht Vertragsinhalt. Mündliche Vereinbarungen oder von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Mete Personal diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

b. Die aktuellen Fassungen unserer AGB sind jederzeit auf unserer Homepage www.metepersonal.com under the section Terms & Conditions.

2) Zustandekommen eines Vertrages

Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform, um rechtwirksam zu werden. Mündlich erteilte Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn Mete Personal diese schriftlich bestätigt und der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung per E-Mail gewahrt.

3) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und außerordentliches Vermittlungshonorar

Der Kunde erteilt Mete Personal im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, Kandidaten gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln. Insbesondere erstellt Mete Personal sodann in Zusammenarbeit mit Kandidaten Bewerbungsunterlagen und leitet diese zur Prüfung, ob die Kandidaten geeignet sind, an den Kunden weiter. Auf Wunsch werden persönliche Vorstellungsgespräche der Kandidaten mit dem Kunden organisiert. Zusatzauskünfte und Referenzen werden dem Kunden bei Bedarf gerne bekannt gegeben. Der Kunde erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung des Anforderungsprofils. Kandidaten, die von Mete Personal vorgeschlagen werden, dürfen ohne vertragliche Einbindung von Mete Personal innerhalb von 12 Monaten nicht direkt oder indirekt beim Kunden beschäftigt werden. Anderenfalls stellt Mete Personal ein außerordentliches Vermittlungshonorar in der Höhe von 25 % des Jahresbruttogehaltes in Rechnung. Als dem Kunden vorgeschlagen gilt ein Kandidat dann, wenn der Kunde – unabhängig davon durch wen und auf welche Art und Weise – davon erfährt, dass Mete Personal mit dem Kandidaten in Verbindung steht und einen Vorschlag des Kandidaten an den Kunden in Erwägung zieht.

4) Vertragsdauer und Kündigung

Der Personalvermittlungsvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sollten Mete Personal bis zum Beendigungszeitpunkt Kosten entstanden sein, etwa aufgrund eines persönlichen Vorstellungsgespräches eines Kandidaten, aufgrund von Inseraten oder sonstigen Leistungen von Mete Personal, sind die Kosten ohne Abzug zu erstatten.

5) Honorar, Fälligkeit, Zahlungsziel
Der Anspruch auf das Personalvermittlungshonorar entsteht, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten abgeschlossen wurde. Ein Honoraranspruch entsteht auch, sollte ein durch Mete Personalvorgeschlagener Kandidat innerhalb von zwölf Monaten vom Kunden eingestellt werden (vgl. Punkt 3. dieser AGB). Für das Entstehen des Vermittlungshonorars ist es unerheblich, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird oder das Arbeitsverhältnis später gekündigt wird.

Kommt zwischen dem Kunden und einem unserer Kandidaten ein Vertrag auf Arbeitsleistung zustande, entsteht unser Anspruch auf das vereinbarte Personalvermittlungshonorar, welches auf Basis des Brutto-Jahresgehalts des Kandidaten inkl. Sonderzahlungen, Provisionen, Prämien, Zulagen und Zuschlägen, berechnet wird und 25 Prozent davon beträgt. Rechnungen sind sofort fällig und binnen 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

6) Vertraulichkeit, Datenschutz, Konventionalstrafe
Die Kunden sind verpflichtet, sämtliche Daten der Kandidaten sowie alle ihnen zugegangenen Informationen, auch wenn diese nicht den anzuwendenden Datenschutzgesetzen unterliegen sollten, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen diese Daten und Informationen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben oder die Kandidaten auch nur namhaft gemacht werden.

Handelt der Kunde wider diese Verpflichtung, gilt eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des zweifachen des mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars als vereinbart. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Mete Personal, welche der Kunde unter www.metepersonal.com/datenschutzerklaerung einsehen, speichern und ausdrucken kann.

7) Gewährleistung und Haftung

a) Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Kandidaten, die durch Mete Personal vorgeschlagen wurden, zu prüfen. Der Kunde trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Mete Personal haftet nicht für Schäden, die sich wegen einer eventuellen Nichteignung der Kandidaten ergeben. Mete Personal haftet nur im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverletzung. Im Fall der Haftung von Mete Personal wird vereinbart, dass diese mit dem vereinbarten Honorar, maximal aber mit EUR 5.000,– beschränkt ist. Jedenfalls ausgeschlossen wird die Haftung für einen entgangenen Gewinn des Kunden.
b) Die Kandidatenvorschläge und die darin enthaltenen Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidaten. Mete Personal übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen (insbesondere für die Richtigkeit von Zeugnissen oder Dienstzeugnissen), welche vom Kandidaten oder von Dritten erteilt wurden.
c) Keine der Dienstleistungen von Mete Personal stellt eine Rechts- und/oder Steuerberatung dar. In Rechts- und/oder Steuerfragen haben die Kunden auf eigene Kosten einen jeweils zugelassenen Berater zu involvieren.

8) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Bestimmung zu ersetzen.

9) Sonstiges
Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen auf elektronischem Weg bzw. einer telefonischen Kontaktaufnahme durch Mete Personal ausdrücklich einverstanden.

10) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mete Personal und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Bei Unternehmergeschäften ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten das für den Sitz von Mete Personal e.U. örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht.